Erinnerungen von Roland Reichwein an Hans Bohnenkamp

(Ein Beitrag von Roland Reichwein)

Wenn ich nach so vielen Jahren, als alter Mann, etwas über meinen Patenonkel Hans Bohnenkamp, unsere Beziehung, seine Beziehung zu meinem Vater Adolf Reichwein und seine Rolle bei der Gründung der Adolf-Reichwein-Hochschule bzw. der Pädagogischen Hochschule Celle [Anm. der Redaktion: seit 1953 in Osnabrück] aufschreiben soll, so bin ich erst einmal erschüttert, wie wenig mir zu dieser durchaus wichtigen Beziehung meiner Jugend- und Erwachsenjahre heute noch einfällt. Denn ich will Bohnenkamp natürlich nicht äußerlich beschreiben, das könnte jedes Foto besser, sondern ich würde gern etwas erzählen, was ihn als Mensch, als Mann, als Lehrer und Hochschulgründer charakterisiert. Ja wenn ich einen wissenschaftlichen Aufsatz über Bohnenkamp schreiben müsste, wäre das etwas anderes. Dann könnte ich die einschlägige Literatur heranziehen und in meinen Akten und in meinen Fotoalben blättern, vor allem in meiner noch vorhandenen Korrespondenz mit Hans Bohnenkamp. Ich habe sie aussortiert und werde sie demnächst an  ein Archiv übergeben. Aber ein solches „Forschungsprojekt“ nehme ich mir hier nicht vor, das kann ich mit 81 Jahren kaum noch leisten.

Hans Bohnenkamp (1. von rechts) zu Besuch bei Adolf Reichwein (4. von rechts) 1942/1943 (DIPF/BBF/Archiv: Adolf-Reichwein-Archiv, REICH ALBUM FOTO 26)

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Der „Junglehrer“ – Die ersten beruflichen Schritte nach dem Examen

Berufung in das Beamtenverhältnis

Nach bestandener „Erster Prüfung für das Amt des Grund- und Hauptschullehrers“ erhielt der/die jetzt so genannte „JunglehrerIn“ als Erstes die Ernennung durch den Regierungspräsidenten zum außerplanmäßigen Lehrer unter Berufung in das Beamtenverhältnis (siehe Original) mit einer Zuweisung zu einem Bezirk, einem Ort, einer Schule und einer freien Planstelle. Ich wurde angewiesen, mich bei dem zuständigen Schulrat und dem Schulleiter der zugewiesenen Schule zu melden. Mit diesem Schreiben ging ich zu meinem Schulrat. Dort wurde ich vereidigt und erhielt meine Bestallungsurkunde (siehe Original).

Danach fuhr ich nach Gellenbeck, dem mir zugewiesenen Ort, und suchte die Schule. Ich hatte Glück, es war eine voll gegliederte Schule. Einige von uns gerieten an eine ein- oder zweiklassige Schule, und andere erhielten zunächst noch keine freie Planstelle und mussten Vertretungsunterricht geben. Der Schulleiter wies mir meine Schulklasse zu – in meinem Fall ein 6. Schuljahr mit 46 Kindern. Meine Amtsbezeichnung war jetzt: apl. Lehrer und meine Besoldung (im Jahr 1954) entsprach der Besoldungsgruppe A10 mit einem Grundgehalt von 247,50 DM (siehe Original der Gehaltsberechnung). Von jetzt an war ich also Inhaber einer vollen Planstelle und war für meine Klasse voll verantwortlich, d.h. für den gesamten Unterricht in allen Fächern mit einer (für Junglehrer ermäßigten) Stundenzahl von 28 statt 32 Wochenstunden. Weiterlesen