Von Dienstwohnungen

Kopie eines Mietvertrages (1956)

Nicht alle unseres Studienjahrgangs, die 1954 ins Berufsleben eintraten, werden damit zugleich auch eine Dienstwohnung bezogen haben. Auf dem Lande, wo es damals noch zahlreiche einklassige Schulen gab, waren Dienstwohnungen für Lehrer aber selbstverständlich. Zumeist befand sich die Lehrerdienstwohnung mit dem einzigen Klassenraum auch im Schulgebäude. In kleineren Dörfern gab es sonst ehemals allenfalls Mietwohnungen für Tagelöhner; auch wurde wohl das eine oder andere Altenteilerhaus auf einem Hofgrundstück an einen Handwerker oder Kleingewerbetreibenden vermietet.

Bei der Entstehung von Schulen auch in kleineren Dörfern musste sich der Lehrer noch bis ins 19. Jahrhundert hinein oft zunächst mit dem „Reihetisch“ zufrieden geben. Das hieß: er wohnte nacheinander auf den einzelnen Bauernhöfen, wurde dort auch verpflegt und unterrichtete die Kinder in der großen Stube oder auf der Diele. Bei den beengten Wohnverhältnissen etwa in den sogenannten Niedersachsenhäusern (niedersächsisches Hallenhaus), in denen Mensch und Vieh gemeinsam unter einem Dach lebten und hier auch die Ernteerträge untergebracht waren, stand dem Lehrer keine eigene Kammer zur Verfügung. Der Vorgänger meines Vaters an einer einklassigen Dorfschule berichtete aus seiner Junglehrerzeit in einem Heidedorf, er habe nicht nur kein eigenes Zimmer gehabt, er habe auch das Bett mit einem der Knechte teilen müssen. Im Winter sei es sein Vorteil gewesen, frühmorgens das Bett für einige Stunden allein nutzen zu können. Die Knechte hätten nämlich schon lange vor Tagesanbruch aus dem Bett gemusst, um auf der Diele zu dreschen. Weiterlesen