Nach bestandener „Erster Prüfung für das Amt des Grund- und Hauptschullehrers“ erhielt der/die jetzt so genannte „JunglehrerIn“ als Erstes die Ernennung durch den Regierungspräsidenten zum außerplanmäßigen Lehrer unter Berufung in das Beamtenverhältnis (siehe Original) mit einer Zuweisung zu einem Bezirk, einem Ort, einer Schule und einer freien Planstelle. Ich wurde angewiesen, mich bei dem zuständigen Schulrat und dem Schulleiter der zugewiesenen Schule zu melden. Mit diesem Schreiben ging ich zu meinem Schulrat. Dort wurde ich vereidigt und erhielt meine Bestallungsurkunde (siehe Original).
Danach fuhr ich nach Gellenbeck, dem mir zugewiesenen Ort, und suchte die Schule. Ich hatte Glück, es war eine voll gegliederte Schule. Einige von uns gerieten an eine ein- oder zweiklassige Schule, und andere erhielten zunächst noch keine freie Planstelle und mussten Vertretungsunterricht geben. Der Schulleiter wies mir meine Schulklasse zu – in meinem Fall ein 6. Schuljahr mit 46 Kindern. Meine Amtsbezeichnung war jetzt: apl. Lehrer und meine Besoldung (im Jahr 1954) entsprach der Besoldungsgruppe A10 mit einem Grundgehalt von 247,50 DM (siehe Original der Gehaltsberechnung). Von jetzt an war ich also Inhaber einer vollen Planstelle und war für meine Klasse voll verantwortlich, d.h. für den gesamten Unterricht in allen Fächern mit einer (für Junglehrer ermäßigten) Stundenzahl von 28 statt 32 Wochenstunden. Weiterlesen