Zur Geschichte des Lehrstuhls für katholische Religionspädagogik an der Adolf-Reichwein-Hochschule in Osnabrück

(Ein Beitrag von Lukas Hennies)

„[…] so erkläre ich hiermit, dass ich den dort ausgebildeten Lehrern weder in der nächsten noch in der entfernteren Zukunft die Missio canonica, d.h. die Erlaubnis zur Erteilung des Religionsunterrichts in der Schule erteilen werde.“ [1]

1953 musste die Adolf-Reichwein-Hochschule auf Erlass des niedersächsischen Kultusministers vom 17. Dezember aus Gründen des Platzmangels von Celle in das Osnabrücker Schloss umziehen.[2] Aus den “Glashausblättern”, den “Mitteilungen der Pädagogischen Hochschule Osnabrück und ihres Hochschulbundes”[3] ist zu entnehmen, dass seit dem Umzug der Adolf-Reichwein-Hochschule von Celle nach Osnabrück 1953 an der Hochschule kein Unterricht in katholischer Religionspädagogik erteilt werden konnte. Erst 1969 (!) wurde mit dem Lehrstuhl Professor Werner Arens (Katholische Theologie und Methodik des katholischen Religionsunterrichts) auch den Studierenden in Osnabrück die Möglichkeit gegeben, sich als katholische Religionslehrer und Religionslehrerinnen ausbilden zu lassen und die „missio canonica“ zu erhalten. Im Folgenden soll nachgezeichnet werden, worin nun die Gründe für diese 16 Jahre währende Abwesenheit eines katholischen Religionspädagogen an der Adolf-Reichwein-Hochschule zu finden sind.

Die Grundlagen für die Ausübung des Lehrberufs im Fach des katholischen Theologieunterrichts an deutschen Schulen gehen zurück auf Verträge zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich bzw. den einzelnen Ländern, denen schon in der Weimarer Republik eine Kulturhoheit garantiert worden war. Im sog. „Reichskonkordat“, einem Vertragswerk zwischen der katholischen Kirche und dem damaligen Deutschen Reich vom 20. Juli 1933, das noch heute Bestand hat, ist festgelegt, dass zum einen der Staat das „nihil obstat“ der „missio canonica“ anerkennt, d.h. die von Seiten der Kirche abgegebene Unbedenklichkeitserklärung hinsichtlich der Lehrbefähigung eines katholischer Religionslehrer und Religionslehrerinnen im Sinne der Lehre der katholischen Kirche als Voraussetzung zur Zulassung zum katholischen Religionsunterricht anerkennt (Artikel 7, Reichskonkordat). Zum Zweiten bedürfe die Anstellung von Lehrern und Lehrerinnen für den katholischen Religionsunterricht der Zustimmung (Placet) des zuständigen Bischofs (Reichskonkordat, Artikel 22). 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass sich die Länder in Bezug auf die Bildungspolitik aufgrund ihrer Kulturhoheit nicht an die Bestimmungen des Reichskonkordats halten müssten.[4] Im Februar 1965 wurde allerdings das „Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen“, das sogenannte Niedersächsische Konkordat verabschiedet, in dem auch die Bedingungen des kath. Religionsunterrichts in Niedersachsen (Artikel 6 bis 8) und die der Lehrerbildung (Artikel 4, 5) geregelt sind. In Artikel 5, Absatz 1 des Niedersächsischen Konkordats heißt es: „Bei der Besetzung der Lehrstühle für katholische Religionspädagogik und für Methodik des katholischen Religionsunterrichts an den Pädagogischen Hochschulen sind Artikel 12 Absatz 1 des Konkordats vom 14. Juni 1929 und das dazugehörige Schlussprotokoll entsprechend anzuwenden.“ Das hier angesprochene Schlussprotokoll des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen besagt: „Bevor an einer katholisch-theologischen Fakultät jemand zur Ausübung des Lehramts angestellt oder zugelassen werden soll, wird der zuständige Bischof gehört werden, ob er gegen die Lehre oder den Lebenswandel des Vorgeschlagenen begründete Einwendungen zu erheben habe. Die Anstellung oder Zulassung eines derart Beanstandeten wird nicht erfolgen.“[5] Damit ließen sich die in Niedersachsen gelegenen Bistümer ihr Vorbehaltsrecht auch hinsichtlich der Besetzung von Lehrstühlen der katholischen Theologie bestätigen. Im Falle der Adolf-Reichwein-Hochschule war dies bereits seit 1953 auf Grundlage des preußischen Konkordats von 1929 wahrgenommen worden und hatte die Besetzung eines solchen Lehrstuhles an der Adolf-Reichwein-Hochschule verhindert. Auch in Bezugnahme auf Artikel 24 des Reichskonkordats, in dem es heißt: „Im Rahmen der allgemeinen Berufausbildung der Lehrer werden Einrichtungen geschaffen, die eine Ausbildung katholischer Lehrer entsprechend den besonderen Erfordernissen der katholischen Bekenntnisschule gewährleisten“, kommentierte der Bischof von Osnabrück in einem Hirtenbrief vom 15. November 1953: „Die Voraussetzungen für die Ausbildung solcher Lehrer sind an der Pädagogischen Akademie in Osnabrück [gemeint ist die Adolf-Reichwein-Hochschule] nicht geschaffen.“[6]

Um diese Verweigerung des Placets für die Ausbildung in Osnabrück nachvollziehen zu können, muss beachtet werden, dass sich in der unmittelbaren Umgebung zu Osnabrück die damalige Pädagogische Hochschule Vechta befand, die im katholisch geprägten Oldenburger Land die Ausbildung der katholischen Religionslehrer und Religionslehrerinnen durchführte. Die Pädagogische Hochschule Vechta war 1830 als „Normalschule für die Ausbildung katholischer Volksschullehrer im Land Oldenburg“[7] gegründet worden und hatte als Hochschule für die kath. Lehrerbildung einen hohen Stellenwert für das Bistum Münster, dass für das Oldenburger Land zuständig war. Der Bischof von Münster kommentierte den Umzug der Adolf-Reichwein-Hochschule nach Osnabrück 1953: „Sollte der niedersächsischen Regierung trotz dieser unserer ernstesten Vorstellungen und entgegen unserer dargelegten Grundsätze den Versuch machen, eine [zu Vechta] simultane Pädagogische Hochschule einzurichten, und sollten katholische Lehramtskandidaten diese simultane Pädagogische Hochschule in Osnabrück besuchen, so erkläre ich hiermit, dass ich den dort ausgebildeten Lehrern weder in der nächsten noch in der entfernteren Zukunft die Missio canonica, d.h. die Erlaubnis zur Erteilung des Religionsunterrichts in der Schule erteilen werde.“[8] Diese Erklärung wurde fortan bis 1965 jährlich abgegeben.[9] Mussinghoff sieht einen der Gründe für die grundsätzliche Verweigerung auch darin, dass die Adolf-Reichwein-Hochschule „[…] als evangelisch und sozialdemokratisch geprägte Hochschule galt.“[10]

Für die Adolf-Reichwein-Hochschule in Osnabrück war dies freilich ein Problem in mehrfacher Hinsicht. Einerseits konnten diejenigen Studierenden katholischer Konfession zwar die Lehramtsausbildung wahrnehmen, sich dort allerdings nicht für den katholischen Religionsunterricht ausbilden lassen. Zwar war der größte Teil der Angehörigen der Hochschule evangelischer Konfession, Hans Bohnenkamp sah den „kleinen, aber geistig wichtigen Teil katholischer Christen“ jedoch als unerlässlich für die Vielfalt der Hochschule an und es „[…] würde im Innern ein wichtiges und erwünschtes geistiges Element fehlen“, blieben die Studierende katholischer Konfession ganz aus. Andererseits war es für die Adolf-Reichwein-Hochschule problematisch, so die Stellungnahme des Niedersächsischen Kultusministers vom 03. Juli 1957, dass „[…] in der Öffentlichkeit häufig der Eindruck [entstünde], dass die Adolf-Reichwein-Hochschule selbst – durch ihren Lehrkörper oder durch ihre wissenschaftliche Arbeit – Anlass biete, ihr einen kath. Religionspädagogen vorzuenthalten.“[11]

In Antwort auf die Jahresrede Professor Kittels vom 04. Mai 1957 veröffentlichte das Generalvikariat Osnabrück eine Stellungnahme, in der noch einmal betont wurde, wie wichtig eine durch die Katholische Kirche unteilbar kontrollierte Ausbildung auch für die zukünftigen katholischen Religionslehrer und Religionslehrerinnen sei. In den Kommentaren seitens der Katholischen Kirche ist immer wieder ein gewisser konfrontativer Charakter in der Abgrenzung zu nicht-katholischen Institutionen zu erkennen. Das Beharren auf einer konfessionell absolut getrennten Bildung und Ausbildung der Angehörigen der katholischen Konfession frei nach der Devise „katholische Lehrer für katholische Kinder an katholischen Schulen“ wirkt aus heutiger Sicht unverständlich, die Adolf-Reichwein-Hochschule wollte diese Praxis aber selbst nicht in Frage stellen.[12] Zur Begründung berief sich das Generalvikariat sogar auf eine Aussage des damaligen Papstes Pius XII.:

„Nach wie vor hält die katholische Kirche mit den katholischen Eltern aus Gewissensgründen fest an der Forderung nach der katholischen Schule für katholische Kinder und in unlöslichem Zusammenhang damit an der Forderung nach katholischer Lehrerbildung. […] Deshalb hat auch das Oberhaupt der katholischen Kirche, Papst Pius XII., in der jüngsten Vergangenheit zu wiederholten Malen in Erinnerung gerufen, was er 1953 an die deutschen Bischöfe und Katholiken schrieb: ‚Wir bitten und mahnen euch, bis zum letzten auf der Heranbildung katholischer Lehrer und Lehrerinnen an katholischen Bildungsstätten zu bestehen und euch keinesfalls mit gesetzlichen Regelungen zufrieden zu geben, die den Schein einer Berücksichtigung der bekenntnismäßigen Forderungen vielleicht wahren würden, in Wirklichkeit aber über eine echte, in die Tiefe gehende und ganzheitliche katholische Bildung der künftigen katholischen Lehrer und Lehrerinnen hinwegtäuschten und sie unmöglich machten.‘

Wenn der Bischöfliche Stuhl es ablehnt, einen katholischen Religionspädagogen an der hiesigen Pädagogischen Hochschule zu benennen, geschieht es einzig aus Verantwortungsbewusstsein gegenüber der katholischen Erziehung katholischer Kinder und nur aus dem Grunde, auch in Niedersachsen die katholische Lehrerbildung zu erhalten.“[13]

Im Juli 1957 schaltet sich der Niedersächsische Kultusminister in die Debatte ein und betonte ausdrücklich, dass es dem „bischöflichen Stuhl […] völlig fern [liege], mit seiner Entscheidung irgendeine Kritik an der wissenschaftlichen Arbeit der Adolf-Reichwein-Hochschule zu üben.“[14] Es seien „allein auf grundsätzlichen Erwägungen über die Notwendigkeit der Heranbildung katholischer Lehrer und Lehrerinnen an katholischen Bildungsstätten beruhende, das Schicksal der benachbarten, überwiegend von katholischen Studierenden besuchten Pädagogischen Hochschule Vechta betreffende Überlegungen, die für die Entscheidung der kirchlichen Behörde maßgeblich sind.“[15] Aber auch der katholischen Kirche scheint daran gelegen gewesen zu sein, das Problem der katholischen Lehrer- und Lehrerinnenbildung in Osnabrück zu lösen, da „[…] der Mangel an katholischen Religionslehrern ausgesprochen beängstigend […]“[16] geworden zu sein schein.

Helmut Kittel beklagte dennoch, insbesondere da die Studierendenzahl der Adolf-Reichwein-Hochschule insgesamt und auch die Anzahl der Studierenden katholischer Konfession immer größer wurde, noch 1959 den „Schmerz darüber […], dass ein Teil unserer Studenten ein Stück Ausbildung nicht bei uns findet, an dem ihm aus sehr ernsten Gründen dringend gelegen ist.“[17] Allerdings deutet er dabei an, „dass auch das objektive Interesse des Landes sowohl wie der katholischen Kirche an einer solchen Lösung inzwischen gewachsen ist.“[18] Die politische Lösung des Problems sollte sich trotzdem noch einige Jahre hinziehen.

Zu einer Entspannung der Beziehungen zwischen Adolf-Reichwein-Hochschule und den Bistümern Osnabrück und Münster scheint es erst im Zuge der Verhandlungen um das Niedersächsische Konkordat 1965 gekommen zu sein. Dass dieses den Weg für eine Besetzung des Lehrstuhls für katholische Religionspädagogik an der Adolf-Reichwein-Hochschule in Osnabrück frei gemacht hat, wird deutlich in Artikel 5, Absatz 2. Dort heißt es: „Der gegenwärtige Charakter der Pädagogischen Hochschule Vechta wird gewährleistet.“ Mussinghoff deutet diesen Charakter der Hochschule Vechta als einen ausdrücklich katholischen.[19] Damit war im Niedersächsischen Konkordat gesichert, was zuvor Gegenstand der Befürchtungen der bischöflichen Stühle in Osnabrück und Münster gewesen war und die Einrichtung eines Lehrstuhls für katholische Religionspädagogik an der Adolf-Reichwein-Hochschule in Osnabrück verhindert hatte. Es wurde sichergestellt, dass mit der Einrichtung einer Pädagogischen Hochschule in Osnabrück die vom Standort weniger attraktive Hochschule in Vechta nicht geschlossen wurde.

Zum Ende des Jahres 1967 vereinbarten das Bistum Osnabrück und das Land Niedersachsen dann die Einrichtung eines Lehrstuhls, wie sie der Professur des ersten Lehrstuhlinhabers Professor Werner Ahrens ab 1969 entsprach. Mit der Übernahme der Pädagogischen Hochschule Osnabrück und der Pädagogischen Hochschule Vechta als Standorte der neu eingerichteten Pädagogischen Hochschule Niedersachsen 1969 änderten sich dann die Art und Weise der Kooperationen der Hochschule in Niedersachsen. Die Konstruktion der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen wurde allerding schnell in Frage gestellt und schon 1970 beschloss die niedersächsische Landesregierung die Einrichtung der Universitäten Oldenburg und Osnabrück. Am Gründungsprozess der beiden nordwestniedersächsischen Universitäten wurde auch die katholische Kirche beteiligt: „Die Sorge um die Zukunft der Abteilung Vechta bei weiterem Ausschluss aus den universitären Gründungsgremien bewegten einerseits den Bischof von Münster […] und andererseits den Apost.[olischen] Nuntius, […] auf zügigen Fortgang der Verhandlungen zu drängen.“[20]

Nachdem die niedersächsische Landesregierung 1970 die Einrichtung der Universitäten Oldenburg und Osnabrück initiiert hatte, wurde die Pädagogische Hochschule Vechta ein Teil der Universität Osnabrück. Aus diesem Anlass mussten Teile des Konkordats von 1965 nachverhandelt werden, um den Status des Standorts Vechta und die genauen Bedingungen des Status des Universitätsstandorts Vechta und der Lehrstühle der katholischen Theologie zu regeln.

Im Zuge dieser Verhandlungen wurde an der Universität Osnabrück ein gemeinsamer Fachbereich für katholische Theologie geschaffen, der, ausgestattet mit insgesamt 9 Lehrstühlen, an beiden Standorten gleichmäßig ausgebaut werden sollte.[21] Diese Vereinbarung löste Artikel 5, Absatz 2 des Niedersächsischen Konkordats von 1965 ab, mit dem der ‚katholische Charakter‘ der Hochschule Vechta garantiert werden sollte.

[1] Michael Keller, Bischof von Münster im Hirtenbrief vom 1. November 1953. Zitat nach Glashausblätter (11/1955), S. 13.

[2] Vgl. Glashausblätter (10/1953), S. 23.

[3] Der Titel der Glashausblätter zu Zeiten des Standorts Celle (Ausgabe Nr. 1-10) lautete „Mitteilungen der Pädagogischen Hochschule Celle (Adolf-Reichwein-Hochschule) und des Celler Hochschulbundes“.

[4] Vgl. Werner Arens, Die Bestimmungen des Niedersächsischen Konkordats hinsichtlich der Universität Osnabrück, in: Nicht auf Sand gebaut. Festschrift für Manfred Horstmann, hg. von Rainer Künzel, Osnabrück 1990, S. 162-168, hier: S. 163.

[5] Vertrag des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhle nebst Schlussprotokoll. Schlussprotokoll zu Artikel 12, Absatz 1, Satz 2.

[6] Zitat nach Glashausblätter (11/1955), S. 13.

[7] Homepage der Universität Vechta, aufgerufen am 20.04.2015 (http://www.uni-vechta.de/universitaet/profil/geschichte/)

[8] Bischöflicher Hirtenbrief des Bischofs von Münster vom 01.11.1953, zitiert nach Glashausblätter (11/1955), S. 13.

[9] Vgl. Heinz Mussinghoff, Katholische Theologie in Osnabrück und Vechta – unter besonderer Berücksichtigung der Schwerpunktbildung, in: Ministerium Justitiae. Festschrift für Heribert Heinemann zur Vollendung des 60. Lebensjahres, hg. von André Gabriels und Heinrich J. F. Reinhard, Essen 1985, S. 267-285, hier: S. 269 und die Fußnote Nr. 19, S. 283.

[10] Ebd., S. 269.

[11] Stellungnahme des Niedersächsischen Kultusministers vom 03. Juli 1957, in: Glashausblätter (14/1957), S. 12.

[12] Vgl. Hans Bohnenkamp, Aus der Rede zur Übergabe des Direktorats, in: Glashausblätter (11/1955), S. 8: „Nun liegt es uns gewiss fern, zu erwarten, die katholische Kirche werde ihr Prinzip der konfessionell getrennten Lehrerbildung aufgeben […].“

[13] Öffentliche Äußerung des Osnabrücker Generalvikariats, abgedruckt in: Glashausblätter (14/1957), S. 12.

[14] Stellungnahme des Niedersächsischen Kultusministers vom 03. Juli 1957, in: Glashausblätter (14/1957), S. 12.

[15] Ebd.

[16] Kittel, Helmuth: Bericht bei der Direktoratsübergabe am 29. April 1959. In: Glashausblätter (16/1959), S. 9.

[17] Ebd.

[18] Ebd.

[19] Vgl. Mussinghoff (wie Anm. 9), S. 268. Deutlich nochmal auf Seite 277: „‚[…] gegenwärtiger‘, d.h. katholischer ‚Charakter‘[…].“

[20] Mussinghoff (wie Anm. 9), S. 274.

[21] Vgl. ebd. S. 276 f.


2 Gedanken zu „Zur Geschichte des Lehrstuhls für katholische Religionspädagogik an der Adolf-Reichwein-Hochschule in Osnabrück

  1. Direkt betroffen waren aus unserem Jahrgang [Anm. der Redaktion: Abschlussjahrgang 1954] damals meines Wissens nur drei Personen, so dass es nicht verwundert, dass das Problem nicht eigentlich diskutiert worden ist. Wie Eberhard Dietrich, unser damaliger ASTA-Sprecher, in einer Anekdote in einem Beitrag in der Festschrift [Anm. der Redaktion: “Vom Glashaus zum Schloss. Erinnerungen, Bilder und Kommentare. Festschrift zum 60. Jubiläum des ersten Lehrerbildungsjahrgangs der Adolf-Reichwein-Hochschule in Osnabrück, hg. von Adolf Meyer und Georg Rückriem, Osnabrück 2014] beschreibt, hat er in seiner Funktion an einer Besprechung der PHs mit Hinrich Kopf, dem damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten, teilgenommen und den Prozess der politischen Entscheidungsfindung miterlebt. Aber er war wohl der einzige, der sich interessiert hat. Leider ist Dietrich schon vor Jahren gestorben.

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