Der „Junglehrer“ – Die ersten beruflichen Schritte nach dem Examen

Berufung in das Beamtenverhältnis

Nach bestandener „Erster Prüfung für das Amt des Grund- und Hauptschullehrers“ erhielt der/die jetzt so genannte „JunglehrerIn“ als Erstes die Ernennung durch den Regierungspräsidenten zum außerplanmäßigen Lehrer unter Berufung in das Beamtenverhältnis (siehe Original) mit einer Zuweisung zu einem Bezirk, einem Ort, einer Schule und einer freien Planstelle. Ich wurde angewiesen, mich bei dem zuständigen Schulrat und dem Schulleiter der zugewiesenen Schule zu melden. Mit diesem Schreiben ging ich zu meinem Schulrat. Dort wurde ich vereidigt und erhielt meine Bestallungsurkunde (siehe Original).

Danach fuhr ich nach Gellenbeck, dem mir zugewiesenen Ort, und suchte die Schule. Ich hatte Glück, es war eine voll gegliederte Schule. Einige von uns gerieten an eine ein- oder zweiklassige Schule, und andere erhielten zunächst noch keine freie Planstelle und mussten Vertretungsunterricht geben. Der Schulleiter wies mir meine Schulklasse zu – in meinem Fall ein 6. Schuljahr mit 46 Kindern. Meine Amtsbezeichnung war jetzt: apl. Lehrer und meine Besoldung (im Jahr 1954) entsprach der Besoldungsgruppe A10 mit einem Grundgehalt von 247,50 DM (siehe Original der Gehaltsberechnung). Von jetzt an war ich also Inhaber einer vollen Planstelle und war für meine Klasse voll verantwortlich, d.h. für den gesamten Unterricht in allen Fächern mit einer (für Junglehrer ermäßigten) Stundenzahl von 28 statt 32 Wochenstunden.

Darüber hinaus war ich als Junglehrer verpflichtet, an der regelmäßig stattfindenden Junglehrer-Arbeitsgemeinschaft unter Leitung eines Arbeitsgemeinschaftsleiters teilzunehmen. Bis zur II. Prüfung war damit wenigstens eine Unterrichtsdemonstration mit anschließender Besprechung in Anwesenheit aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft verbunden. Alle mussten sich der Reihe nach dieser unangenehmen Aufgabe unterziehen. Natürlich musste dafür eine ausführliche schriftliche Unterrichtsplanung vorgelegt werden. Gleichzeitig kontrollierte der Arbeitsgemeinschaftsleiter aber auch, ob die von ihm verlangten drei schriftlich voll ausgearbeiteten Stundenplanungen pro Tag auch erledigt worden waren. Für diese Planungen hatte er uns ein Planungsraster vorgegebenen. Außerdem erwartete er, dass jeder einen Klassenspiegel vorlegen konnte und mit den Elternbesuchen bei seinen Schulkindern begonnen hatte. Ob alle Arbeitsgemeinschaftsleiter solche Stundenplanungen bzw. dafür auch bestimmte Planungsraster verlangten, weiß ich allerdings nicht.

Leider habe ich auch meine eigenen Planungen nach bestandener II. Prüfung nicht mehr verwahrt; aber ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie dieses Raster aussah, dass ich benutzt habe.

Muster des Planungsrasters:

Schulort
Datum
Klasse
Vorbereitungsarbeit
Unterrichtsfach
Gegenstand des Unterrichts
sachlogische Voraussetzung
psychologische Voraussetzung (nach Wilhelm Hansen)
sachlogisches Unterrichtsziel
psychologisches Unterrichtsziel
Motivation
verwendetes Unterrichtsmaterial
verwendete Medien
benutzte Unterrichtsmethoden
Planung der Stunde
Begrüßung der Klasse, gemeinsames Lied
Wiederholung der letzten Stunde
Einstieg in den neuen Gegenstand
Darstellung des Gegenstandes
Aufgabenstellung
Übung, mündlich, an der Tafel
Stillarbeit
Kontrolle und Hilfestellungen
Auswertung
Formulierung der Hausarbeit
Zeitplan des Stundenablaufs (in Minuten)
Auswertung der Stunde

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
rueckriem (9. August 2017). Der „Junglehrer“ – Die ersten beruflichen Schritte nach dem Examen. Adolf-Reichwein-Hochschule. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/tkg1


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