Immer wieder – sowohl von Eltern als auch von Ärzten – wird gefordert, der Unterricht in den Schulen möge morgens nicht schon um 8 Uhr beginnen. Die Leistungsfähigkeit der Schüler setze erst wesentlich später ein. Solche Überlegungen gab es in den Jahren, als wir als junge Lehrer in den Schuldienst kamen, nicht. Dazu ein prägnantes Beispiel.
Während meines Studiums war ich der Meinung, den an der PH angebotenen Erwerb der Lehrbefähigung für Englischunterricht an Volksschulen nicht nötig zu haben. Zu einer anderen Einsicht kam ich schon zwei Jahre später. Meine erste Lehrerstelle war ein abseits gelegenes Heidedorf, das nur eine geringe Verkehrsanbindung zur Stadt hatte. Die Schule war bis dahin einklassig gewesen, durfte aber 1954 als ich in den Schuldienst kam, geteilt werden, da die Schülerzahl über 50 gestiegen war. Die mir zufallenden vier Grundschuljahrgänge musste ich nun also gleichzeitig unterrichten. Bald entstand daher der Wunsch, an eine größere Schule mit Jahrgangsklassen versetzt zu werden. Dazu war es aber von Vorteil, bei der Bewerbung möglichst viele Fachqualifikationen aufweisen zu können. Mit der Fakultas für Englisch erhoffte ich also, bessere Chancen zu haben, versetzt zu werden. Ich erkundigte mich daher an meiner ehemaligen Hochschule, welche Qualifikationen man nachweisen müsse und bereitete mich privat auf die nachträgliche Prüfung vor. Die bestand ich dann auch. So waren meine Chancen bei einer Bewerbung um eine Lehrerstelle an einer voll ausgebauten Volksschule um einiges gewachsen. Nach gut zwei Jahren im Heidedorf gelang mir dieser Wechsel dann auch.
An meinem neuen Wirkungskreis war gerade einer der Englischlehrer weggegangen, um an der Musikhochschule in Hannover sich für den Unterricht an Mittelschulen zu qualifizieren. Eine jüngere Kollegin, die auch die Englisch-Fakultas besaß, strebte in ihre Heimatstadt zurück und hatte schon ihre Versetzung beantragt. So war ich also kurz nach dem Schulwechsel schon an meinem neuen Wirkungskreis gefordert, Englischunterricht zu erteilen.
Für die Teilnahme an diesem Unterricht hatte mein Schuleiter festgelegt (wahrscheinlich nach Rücksprache mit dem Schulrat), dass daran nur die Schüler und Schülerinnen teilnehmen sollten, die im Fach Deutsch wenigstens eine Drei als Zensur hatten. „Schwächere“ Schüler sollten mit diesem Zusatzfach nicht belastet werden. Da auf diese Weise aber nur ein Teil der betreffenden Jahrgangsklasse am Englischunterricht teilnahm, konnte dieses Fach nur in einer Randstunde erteilt werden. Die Frage war nur: Sollte der Unterricht morgens vorweg als 0. Stunde stattfinden oder in der Mittagszeit als 6. Stunde. (Abgesehen vom Hauswirtschaftsunterricht für die „großen Mädchen“ war an dieser Schule nach der 5. Stunde der Unterricht zu Ende.) Eine Rückfrage bei Eltern wie Schülern ergab: Der Unterricht soll früh stattfinden. Als Grund wurde von den Eltern angegeben, dass man die größeren Kinder am Nachmittag bei den Arbeiten in der Landwirtschaft brauche. Wenn die Kinder erst nach 13 Uhr von der Schule kämen, hätte man schon zu Mittag gegessen und bereite sich auf die Nachmittagsarbeit vor. Aber auch die Schüler freuten sich durch diese „Frühschicht“ in der Schule, einen langen Sommernachmittag vor sich zu haben, wobei man vor allem das nahe Freibad im Auge hatte.
Glücklicherweise gab es, abgesehen von 1947/49, in diesen Jahren noch keine sog. Sommerzeit. Aber es war dennoch auf dem Lande in den Sommermonaten erlaubt, morgens mit der Schule um 7 Uhr zu beginnen. Die 0. Stunde fing also morgens um 6.10 Uhr an; der „normale Unterricht“ folgte dann von 7 – 12 Uhr. Ob eine solche Regelung damals die Norm war? Der Schulrat genehmigte jedenfalls regelmäßig den Stundenplan mit der „Frühschicht“. In der Rückschau muss ich gestehen: Es fiel mir nicht immer leicht, mich so früh am Morgen auf den Weg in die Schule zu machen.
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adolfmeyer (28. November 2016). „Frühschicht“ in der Schule. Adolf-Reichwein-Hochschule. Abgerufen am 18. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/tkfh